Jugendamt darf über Verurteilung wegen Verbreitung kinder­pornographischer Schriften informieren

11.10.2019 11:58

Warnhinweise an Erziehungs­berechtigte minderjähriger Kinder bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für Kindes­wohl­gefährdung durch Dritte grundsätzlich zulässig

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Jugendamt berechtigt ist, Daten über eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verbreitung kinder­pornographischer Schriften an Dritte weiterzugeben. Das Gericht verwies darauf, dass Warnhinweise durch das Jugendamt an Erziehungs­berechtigte minderjähriger Kinder grundsätzlich zulässig sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindes­wohl­gefährdung durch Dritte vorliegen.

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 05.04.2019

- 6 L 211/19 -

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