Das Eigenheim ist gesichert

11.08.2013 13:27

Der BGH stärkt die Rechte von Kindern, die für die Pflege ihrer Eltern im Heim aufkommen müssen. Sie müssen zwar die Pflegekosten ihrer Eltern aus dem eigenen Vermögen zahlen. Bei der Berechnung des Vermögens  jedoch bleiben die Eigenheime grundsätzlich unberücksichtigt. Angemessene selbst genutzte Immobilien sind Teil der Altersvorsorge, es ist deshalb für Kinder nicht zumutbar, diese für den Unterhalt ihrer Eltern zu verwerten ( BGH XII ZR 269/12).

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