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Mechthild Theis, 
seit 35 Jahren auf  Ehe- und Familienrecht sowie Erbrecht spezialisierte Juristin, seit 20 Jahren erfolgreiche Mediatorin, und seit 2011 auch ausgebildete Anwalts-Mediatorin im Verfahren der Cooperativen Praxis/Law.
Nach dem neuen Mediationsgesetz ist meine Berufsbezeichnung nun: "Zertifizierte Mediatorin (BAFM = Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation)"

Seit 2012 auch Verfahrensbeistand = "Anwältin des Kindes" in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ). Rund 80 Staaten sind diesem Übereinkommen beigetreten, das die Rückführung des Kindes in sein Heimatland nach erfolgter Entführung durch einen Elternteil in ein anderes Zufluchtsland in den Vordergrund des Gerichtsverfahrens stellt;

sodann Aufnahme in die Liste der Verfahrensbeistände der MiKK


Mediation, Konfliktlösung ohne Verlierer

Wenn sich Menschen streiten, werden die ursprünglichen Gründe und objektiven Fakten oft durch Ärger, Zorn und das Gefühl des Verletztseins überdeckt. Die streitenden Parteien können über den Streitgegenstand nicht mehr sachlich reden und den Konflikt nicht mehr als eigener Kraft lösen.

Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder zum Gericht gehen oder einen Mediator einschalten.


Was ist und was macht ein Anwalts-Mediator?

Ein guter Mediator ist ein besonders geschulter Jurist, der Erfahrung mit Konfliktbewältigungsstrategien besitzt.

Ein Anwalts-Mediator vertritt keine der beiden streitenden Parteien einseitig, sondern nimmt die Rolle des allparteilichen Vermittlers und Beraters in der Sache ein. Er entscheidet den Streit nicht, sondern unterstützt durch seine Erfahrung und sein Rechtswissen die Parteien darin, eine rechtlich saubere Lösung - meist einen interessengerechten Kompromiss - zu finden, den alle Beteiligten akzeptieren können. In manchen Fällen öffnet eine solche Mediation sogar die Tür für eine Erneuerung der Partnerschaft mit einem echten Gewinn für die Beteiligten.


Welche Vorteile bietet eine Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?

Der wichtigste Unterschied: Im Lösungsfall gehen nach einer Mediation zwei Gewinner aufrecht vom Konfliktfeld. Nach einem Urteil durch ein Gericht gibt es immer einen "Verurteilten", also mindestens einen Verlierer, nicht selten - wenn auf diese Weise Lebensgemeinschaften enden, Familien auseinander fallen oder Geschäftsbeziehungen platzen - bleiben am bitteren Ende ausschließlich Verlierer zurück.

Weitere Vorteile der Mediation sind eine erheblich schnellere Abwicklung und weitaus geringere Kosten im Vergleich mit einem Gerichtsverfahren, da weder zeit- und kostenaufwendige Rechtsgutachten noch zusätzliche Anwälte für die rechtlich streitige Vertretung der im Konflikt befindlichen Parteien nötig sind. Grob geschätzt belaufen sich die Kosten für eine Mediation im Schnitt weniger als die Hälfte der entsprechenden Kosten für einen Gang zum Gericht.

Eine erfolgreiche Mediation endet im Normalfall mit einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen den Konfliktparteien.

 


Für wen eignet sich die Mediation?

Die Mediation eignet sich für zerstrittene Geschäftspartner ebenso wie für streitende Familien und Ehepartner.

Im Familienkonflikt liegt der größte Vorteil der Mediation darin, dass die Chance, eine - wenn auch veränderte - Familienstruktur nach der erfolgreichen Mediation fortführen zu können, erheblich größer ist als mit einem Gerichtsurteil in der Tasche.

In der Wirtschaft sind Mediationen vor allem bei großen Unternehmen wegen der schnelleren Abwicklung beliebt. Dank der Mediation können Geschäfte schneller wieder aufgenommen und Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten werden. Auch hier gewinnt jeder und die Mediation verursacht erst Recht bei größeren Streitwerten weniger Kosten als eine Klärung vor Gericht.


 

Was passiert, wenn die Mediation misslingt?

Es gibt keine Garantie, dass eine Mediation einen Konflikt lösen kann. Im Gegensatz zu einem Gericht zwingt der Mediator den Streitenden keine Lösung auf. Die Statistik zeigt aber, dass rund 70 Prozent der Mediationen erfolgreich enden.

Natürlich steht den Konfliktparteien nach einer erfolglosen Mediation der Gang zum Gericht immer noch offen. Der Mediator ist in diesem Fall zu Verschwiegenheit verpflichtet, es entsteht deshalb für ein späteres Verfahren kein Nachteil.

Im Gegenteil wirkt in solchen Fällen die Mediation in der Praxis wie eine neutrale Rechtsaufklärung, die den Prozessgegnern hilft, das Prozessrisiko realistischer einzuschätzen und den Prozessverlauf besser zu verstehen.

 


 

Meine Erfahrungen als Anwalts-Mediatorin

Nicht das "Verurteilen" ist der Sinn des Rechts, sondern den Menschen ein erträgliches, gerechtes und erfolgreiches Zusammenleben zu ermöglichen. Das gilt vor allem für die Bereiche Familie und Privatleben.

Nach Ende meines juristischen Studiums/Referendariats im Jahr 1987 und Gründung einer eigenen Anwaltskanzlei habe ich mich deshalb umgehend dem Familienrecht und dem damit oftmals in der Sache verbundenem Mietrecht gewidmet. Zehn Jahre später bildete ich mich bei "Dres. Mähler & Kollegen" (Eidos-Institut für Mediation) in München zur Familienmediatorin weiter. Seit 2003 löse ich im Auftrag des französischen und des deutschen Bundesjustizministeriums als internationale Mediatorin immer wieder grenzüberschreitende Familienkonflikte zwischen deutschen und französischen Konfliktparteien. Weitere Ausbildung als Anwalts-Mediatorin im Verfahren der Cooperativen Praxis/Law beim Eidos-Institut für Mediation der Dres Mähler & Kollegen.

Aber die Rechtsprechung entwickelt sich mit den Veränderungen in der Gesellschaft weiter. Um stets für meine Mandanten die aktuellen Entwicklungen nutzen zu können, pflege ich einen regen Informationsaustausch mit Fachgremien und Kollegen und halte Vorträge zu Aspekten der Mediation.


 

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